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Plagiatsvorschriften und Handhabung von Täuschungsversuchen

Geschrieben am 27.10.2024 21:27 von Corinna Coupette

Zur Klarstellung:

Die Übungsblätter sind von Ihnen anhand der Vorlesungsmaterialien alleine bzw. in Ihrer Abgabegruppe zu bearbeiten. 
Dabei dürfen Sie grundsätzlich auch im Web recherchieren und weiterführende Materialien konsultieren. 
Alles, was Sie abgeben, müssen Sie aber selbst verstanden und in Ihren eigenen Worten formuliert haben. 
Abschreiben – sei es von Ihren Kommiliton:innen, von den Lösungen alter Übungsblätter, von Quellen aus dem Netz oder von KI-generierten Texten – ist nicht erlaubt. 
Falls Sie zur Erstellung Ihrer Abgaben über die Vorlesungsmaterialien hinausgehende (z.B. KI-basierte) Hilfsmittel verwenden, haben Sie anzugeben, welche Hilfsmittel Sie wie und wofür eingesetzt haben; das Fehlen entsprechender Angaben begründet ebenso einen Täuschungsversuch wie herkömmliches Abschreiben. 

Wir werden die Einhaltung der Plagiatsvorschriften laufend stichprobenartig überprüfen. 
Falls Sie das erste Mal erwischt werden, bekommen Sie für das betroffene Blatt null Punkte und werden im Nachgang intensiver kontrolliert. 
Falls Sie mehr als einmal erwischt werden, werden Sie automatisch von der Teilnahme an der Prüfung im WS24/25 ausgeschlossen.

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