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Täuschungsversuche bei der Abgabe von Übungsblättern

Geschrieben am 10.01.2024 16:20 von Corinna Coupette

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Sie die Übungsblätter selbständig bearbeiten müssen und die Übernahme fremden Textmaterials, insbesondere ohne Kenntlichmachung und ohne Verständnis des Übernommenen, einen Täuschungsversuch darstellt, der dazu führen kann, dass wir Sie von der Prüfung ausschließen. 

Zur Klarstellung: Sie dürfen im Rahmen der Bearbeitung der Übungsblätter Hilfsmittel hinzuziehen. Hierunter fällt die Unterhaltung mit einer qualifizierten Kommilitonin genauso wie die Unterhaltung mit einer generativen KI. Sie dürfen diese Hilfsmittel hinzuziehen, um sich die Arbeit zu erleichtern. Bei manchen von Ihnen scheint aber Unklarheit darüber zu bestehen, was Ihre Arbeit ist. Ihre Arbeit ist das Erlernen der in der Vorlesung vermittelten Inhalte und Fähigkeiten, nicht die Abgabe von inhaltlich richtigen Lösungen zu Übungsblättern, von denen Ihre Klausurzulassung abhängt.

Kurz: Wenn das, was Sie abgeben, auch ohne entsprechende Kennzeichnung als fremde Lösung erkennbar ist, handelt es sich um einen unzulässigen Einsatz von Hilfsmitteln. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, setzen Sie keine Hilfsmittel ein. Damit erzielen Sie auch den besten Lerneffekt.

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