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Ersatztermin Nachklausur
Geschrieben am 29.03.2022 11:25 von Jannik Kulesha
Für diejenigen, die sich zur Nachklausur angemeldet haben, aber auf Grund eines positiven Covid-Tests oder Kontakt zu einer Corona-positiven Person nicht mitschreiben können, bieten wir wie bei der Hauptklausur einen Nachschreibetermin an, und zwar am 13. April, zwischen 16 und 19 Uhr.
Dies gilt dann als erster Termin und es ist keine weitere Anmeldung nötig. Damit Sie diesen Termin wahrnehmen können, brauchen wir allerdings einen überzeugenden Nachweis Ihrer "Covid-Positivität" zur Zeit des ursprünglichen Klausurtermins. Was so einen Nachweis darstellt, wird von der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems abhängen. Wir werden mit diesen Fällen wohlwollend umgehen.
Dies gilt analog für andere Erkrankungen. Natürlich ist auch der Rücktritt vom Prüfungsversuch nach den Vorgaben der Rahmenprüfungsordnung der UdS möglich.