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Informationen zur Hauptklausur
Geschrieben am 16.02.2022 17:18 von Jannik Kulesha
Diese Informationen sind relativ umfangreich. Sie gliedern sich in "Zeit und Ort", "Während der Klausur", "Pandemie Angelegenheiten" und "Fachliches".
GENAUE ZEIT UND ORT
Ihren Sitzplatz finden nun Sie auf Ihrer persönlichen Statusseite.
ACHTUNG: Die dort heute Morgen angezeigten Sitzplätze waren fehlerhaft. Überprüfen Sie unbedingt ihren neu zugewiesenen Platz.
Seien Sie um 14:25 bei ihrem zugewiesenen Hörsaal vor Ort. Das Schreiben soll um 14:45 beginnen und um 17:00 enden.
Rechnen Sie damit, Ihren 3G-Status beim Betreten der Gebäude nachweisen zu müssen.
WÄHREND DER KLAUSUR
Halten Sie während der Klausur Ihren Studierendenausweis parat.
Platzieren Sie ihn am besten mit etwas Abstand lesbar an ihrem Platz.
Taschen, Jacken und Mäntel, Mobiltelefone und andere Geräte sowie alles andere, das nicht zum Platz gebracht werden sollte, soll nicht am Rand des Hörsaals abgelegt werden.
Legen Sie diese Dinge in Ihrer Reihe mit etwas Abstand zu Ihrem Sitzplatz ab.
Alle Geräte sollten ausgeschaltet sein.
Während der gesamten Dauer der Klausur sind medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP -2 /KN95/N95 -
Masken) zu tragen.
PANDEMIE ANGELEGENHEITEN
Halten Sie immer 1,5m Abstand. Dies gilt sowohl beim Warten vor dem Hörsaal als auch beim Betreten und Verlassen des Hörsaals.
Die Corona-Kontaktnachverfolgung wurde am 16.2. vom Saarländischen Landtag aufgehoben. Sie können trotzdem, wenn Sie es wollen, die Staysio App verwenden, müssen es aber nicht.
Wenn Sie die typische Symptomatik der SARS -Cov2-Erkrankung aufweisen, können
Sie nur dann an der Prüfungen teilnehmen, wenn Sie ein negatives
tagesaktuelles Testergebnis vorweisen können.
Wenn Sie engen Kontakt zu einer Corona-positiven Person gehabt haben, dürfen Sie nur
an Prüfungen und Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen, wenn Sie einen ausreichenden
Impfschutz (Grundimmunisierung nicht länger als 3 Monate oder Auffrischungsimpfung) o-
der den Genesenenstatus (nicht älter als 3 Monate) oder einen Impfschutz nach Genesung
vorweisen können und asymptomatisch sind (siehe § 4 b Verordnung zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie (VO-CP).
Für diejenigen, die sich zur Klausur angemeldet haben, aber auf Grund eines positiven Covid-Tests oder Kontakt zu einer Corona-positiven Person nicht mitschreiben können, bieten wir einen Nachschreibetermin an, und zwar am 3. März, zwischen 15 und 18 Uhr.
Dies gilt dann als erster Termin und es ist keine weitere Anmeldung nötig. Damit Sie diesen Termin wahrnehmen können, brauchen wir allerdings einen überzeugenden Nachweis Ihrer "Covid-Positivität" zur Zeit
des ursprünglichen Klausurtermins. Was so einen Nachweis darstellt, wird von der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems abhängen. Wir werden mit diesen Fällen wohlwollend umgehen.
Dies gilt analog für andere Erkrankungen. Natürlich ist auch der Rücktritt vom Prüfungsversuch nach den Vorgaben der Rahmenprüfungsordnung der UdS möglich.
FACHLICHES
Wie schon vorher angekündigt, dürfen Sie ein (1) vorbereitetes DIN A4 Blatt mitbringen und verwenden. Die Notizen darauf müssen handgeschrieben sein. Sie können beide Seiten verwenden, Sie können Farben verwenden. Dieser "Spickzettel" muss mit abgegeben werden und verbleibt dann bei Ihren Antworten.
Sie dürfen in Ihren Antworten alles verwenden, was in der Vorlesung und auf den Übungsblättern behandelt/bewiesen wurde.
Dies gilt nicht für die Präsenzblätter.