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Hinweise zur Nachklausur am 17.03.2022

Geschrieben am 14.03.2022 19:59 von Sönke Knoch

Liebe Studierenden,

am Donnerstag, 17.03.2022 von 10:00 bis 11:30 Uhr, findet die Nachklausur zu "Grundlagen der Medieninformatik" im Günter-Hotz-Hörsaal statt (Hörsaal 0.01, Geb E2 2).

Bitte finden Sie sich 15 Minuten vorher, um 09:45 Uhr, an den oberen Eingängen zum Hörsaal ein, damit wir einen geregelten Einlass unter Wahrung der Abstandsregeln gewähren können. Im CMS können Sie spätestens am Tag vor der Klausur unter Informationen/Materialien/Zusatzmaterialien den Sitzplan einsehen. Personen die im mittleren Bereich mittig Sitzen, sollten ihre Sitzplätze vor Personen an den Gängen einnehmen. Personen die unten sitzen betreten den Hörsaal zuerst.

Zum Nachweis Ihrer Identität bringen Sie unbedingt Ihren Studierendenausweis und Personalausweis mit und legen sie an Ihrem Platz sichtbar vor sich ab.

Als Hilfsmittel in den Klausuren darf nur ein nicht programmierbarer Taschenrechner verwendet werden. Diesen müssen Sie selbst mitbringen. Wir werden keine TR zur verfügung stellen. Es ist nicht erlaubt ein Cheat Sheet oder sonstige Hilfsmittel zu verwenden.

Des Weiteren gelten folgende Regeln hinsichtlich der Pandemiebekämpfung:

Achten Sie bitte darauf vor, während und nach der Prüfung einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.

Gemäß der geltenden Corona-Richtlinie der Universität sind während der gesamten Dauer der Prüfung medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP-2 /KN95/N95-Masken) zu tragen. Masken sind durch die Prüfungsteilnehmer*innen mitzubringen.

Alle Teilnehmer*innen einer Prüfung müssen den 3-G-Status nachweisen können. Dies kann mittels eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines Testnachweises gemeinsam mit einem gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personal- oder Studierendenausweis) erbracht werden. Der Nachweis einer negativen Testung auf eine Infektion mit dem SARS-Cov2-Virus kann nur durch ein Testzertifikat einer autorisierten Teststelle erbracht werden. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Studierende, die die typische Symptomatik der SARS-Cov2-Erkrankung aufweisen, können nicht an Prüfungen teilnehmen. Davon ausgenommen sind Studierende, die ein negatives tagesaktuelles Testergebnis vorweisen können.

Studierende, die engen Kontakt zu einer Corona-positiven Person gehabt haben, dürfen nur an der Prüfung in Präsenz teilnehmen, wenn sie einen ausreichenden Impfschutz (Grundimmunisierung nicht länger als 3 Monate oder Auffrischungsimpfung) oder den Genesenenstatus (nicht älter als 3 Monate) oder einen Impfschutz nach Genesung vorweisen können und asymptomatisch sind (siehe § 4 b Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP).

Wir wünschen Ihnen eine gute Klausurvorbereitung und viel Erfolg am Donnerstag,

das GdMi-Team

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