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Regelung zur Entschuldigung von Fehlzeiten aufgrund von Krankheit

Geschrieben am 18.11.2024 14:51 von Friedrich Günther

Liebe Teilnehmer des Proseminars,

sollten Sie einen Termin des Seminars krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, gilt Attestpflicht. Das war nicht von Anfang an explizit kommuniziert worden, und gilt deshalb explizit ab jetzt. Der Informationstext im CMS ist entsprechend angepasst worden. 

Viele Grüße

Friedrich Günther

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